NEWS & TIPPS

 
VERSICHERUNGEN | 03.09.2010
Provinzial jetzt Fahrerschutz-Baustein in der Kfz-Versicherung
Bei einem selbstverschuldeten Autounfall sind Insassen und fremde Unfallbeteiligte über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert – der Fahrer [ mehr... ]

VERSICHERUNGEN | 03.09.2010
Degenia mit neuer Sachversicherungspalette
Der Degenia Versicherungsdienst hat seine Sachversicherungen überarbeitet. Unter anderem wurden die Deckungssummen im Haftpflicht-Bereich und die [ mehr... ]

STROM & GAS | 31.08.2010
Zu hohe Heizkosten: Vermieter haben keine günstigsten Lö
Viele Mieter zahlen unnötig viel für ihre Heizung, weil der Vermieter zu viel bezahlt und die [ mehr... ]
 

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IHRE FRAGEN

 
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Sind die angegebenen Preise Netto oder Bruttopreise?
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Antwort:


Alle Preisangaben der Privatkundentarife sind Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer und Stromsteuer (Regelsatz in Höhe von 2,05 Cent/kWh) sowie der Abgaben gemäß EEG und KWK-G. Die aufgeführten Grundpreise enthalten alle Kosten für Stromzähler, deren technische Wartung und Abrechnung.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hege die Absicht von YelloStrom zu FlexStrom (3600er Young Family Regio Sommeraktion, mit Abschlussbonus) zu wechseln. In meinem Fall wäre aber ein Zählerwechsel notwendig, da ich den digitalen Sparzähler von YellowStrom habe und dieser wieder ausgebaut werden müsste. Muss ich mich um den Zähleraustausch selbst kümmern? Der Stromversorger vor Yellow war Eon Bayern. Über eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Arnold Fleischmann
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Antwort:
Sehr geehrter Herr Fleischmann,

der Sparzähler ist Eigentum der Yello Strom GmbH. Somit ist der Anbieter für diesen Zähler zuständig.

Wenn Sie den Sparzähler kündigen, übernimmt der Netzbetreiber wieder den Messstellenbetrieb und kann wieder seinen eigenen Zähler einbauen. In der Messzugangsverordnung ist geregelt, dass in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen.
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besteht die Möglichkeit für mich als Rentnerin, ausschließlich Kfz-Rechtsschutz und Mietrechtsschutz abzusichern?
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Antwort:


Diese Möglichkeit besteht. Klicken Sie dazu in unserem Rechtsschutztool einfach nur den Verkehrsrechtsschutz an und setzen weiter unten beim Mieterrechtsschutz auch ein Häkchen. In der Ergebnisliste und im Leistungsvergleich ist dann ersichtlich, was und bis zu welchen Höchstsummen etwas versichrt ist.
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gibts es grundsätzl. freie Anwaltswahl? gibt es eine Wartezeit bis zum ersten Bedarf einer Rechtshilfe?
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Antwort:
Sehr geehrter Herr Lang,

grundsätzlich freie Anwaltswahl können wir so nicht mit ja beantworten, da jeder Versicherer dies anders handhabt. Allerdings steht Ihnen auch immer die Option frei, einen eigenen Anwalt zu wählen.

Wartezeiten gibt es auch beim Rechtsschutz, z.b. beim Berufsrechtschutz, Mieterrechtsshcutz. Wielange diese Wartezeiten aber sind, das händelt jeder Versicherer anders.
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit knapp einem Jahr getrennt lebend,möchte daher nach einem Jahr die Scheidung beantragen. Ich bin jedoch nicht rechtschutzversichert. Muss ich daher eine RS-versicherung abschließen, und wie verhält sich es mit dem Kosten bei einer Scheidung,und mit der Prozeßhilfe. Es grüßt Stefan Lange
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Antwort:
Sehr geehrter Herr Lange,

die gängige Rechtsschutz-Versicherung deckt Streitigkeiten im Familienrecht nicht ab. Geht es um eine Ehescheidung, bezahlt die Versicherung nur ein erstes Beratungsgespräch, nicht mehr.

Einzige Ausnahme ist hier die ARAG, die einen Tarif zu diesem Thema anbietet und die Kosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen auch abdeckt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings, dass zwischen Vertragsabschluss und einer Scheidung mindestens drei Jahre liegen. Dieser Punkt trifft in Ihrem Fall dann leider nicht auf Sie zu.

Die Gewährung von Prozesskostenbeihilfe richtet sich immer nach Ihrem Einkommen und den wirtschaftlichen Verhältnissen, in denen Sie leben. Näheres hierzu, sowie die Beantragung kann man beim zuständigen Amtsgericht erfragen.
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Ich habe mal die Privathaftpflicht verglichen, die hier angeboten werden. Leider mußte ich festellen, dass meine doch mit mehr Leistung 8 ¤ weniger kostet, als die hier angebotene. Wie kann das sein??? Würde mich über antwort freuen.
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Antwort:
Sehr geehrter Herr Bucher,

in unserer Leistungsübersicht der einzelnen Versicherer sind nur die wichtigsten Punkte aufgeführt, die eine Privathaftpflichtversicherung enthalten sollte. Online ist leider nicht mehr darstellbar und weiterführende Versicherungsmerkmale können Sie den Versicherungsbedingungen jedes einzelnen Versicherers entnehmen oder dort erfragen. Aus genau diesen Gründen kann man hier auch nicht von weniger Leistung für mehr Geld reden.




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MYCHECK
Freitag, 03.09.10 | 344 User online
Letzte Aktualisierung: 12:25 Uhr