Wohngebäudeversicherung
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Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden, verursacht durch
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unabdingbar.
Zusätzliche Elementarschäden sollten in bestimmten Regionen mitversichert werden, da sie nicht grundsätzlich in der Wohngebäudeversicherung enthalten sind.
Elementarschäden sind Risiken wie Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen und Schneedruck.
Ein kleiner Tipp für einen guten Versicherungsschutz
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- Brand
- Sturm
- Schnee
- Überschwemmung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unabdingbar.
Zusätzliche Elementarschäden sollten in bestimmten Regionen mitversichert werden, da sie nicht grundsätzlich in der Wohngebäudeversicherung enthalten sind.
Elementarschäden sind Risiken wie Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen und Schneedruck.
Ein kleiner Tipp für einen guten Versicherungsschutz
- kurze Vertragslaufzeiten, Bindung an eine Gesellschaft nicht länger als 1 Jahr
- korrektes Ausfüllen des Versicherungsantrages
- Angabe des Vorversicherers und eventueller Schäden
- bei unkorrekten Angaben ist der Versicherungsschutz in Gefahr
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Ihre Fragen
Wir haben vor 10 Jahren ein älteres Haus gekauft und über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert.Nun ist das Gebäude mit Renovierungs-und Umbaumassnahmen auf einen aktuellen Stand gebracht wurden.Sprich-neue Elektrik-neue heizanlage -neue Wasserleitungen,Fenster,Türen.....! Bekommen wir einen güstigeren WG Vers.Tarif von unser Vers.,da das Schadensrisiko geringer gewurden ist???
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Antwort:
Auf jeden Fall müssen Sie diese Erneuerungen bei Ihrem Versicherer nachmelden da hier eindeutig der Wert des Hauses gestiegen ist und der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Denn sonst erfolgen im Schadenfall nur Zahlungen für den alten Wert. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit bei Ihrem Versicherer in einen besseren Tarif zu wechseln, ab das aber unbedingt günstiger ist, können wir Ihnen nicht sagen, da Prämienbrechnungen immer direkt beim Versicherer erfolgen.
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Ist nur das Gebäude/Haus versichert oder gilt der Schutz auch für Garagen etc.?
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Antwort:
Das Gebäude selbst, Garagen und andere Nebengebäude (z. B. Schuppen) auf dem Grundstück, die in der Versicherungspolice genau bezeichnet werden, müssen mit dem Gebäude fest verbundene Teile (z. B. Einbauschränke, Küche, Heizung) sofern diese nicht vom Mieter eingebaut worden sind, Zubehör, das zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient (z. B. Brennvorräte, Werkzeug, Alarmanlagen, Antennen, Blumenkästen), Kosten für Abbruch-,Aufräum-,Bewegungs- und Schutzarbeiten, wenn Möbel und Böden abgedeckt werden müssen, sind mitversichert.
Mietausfälle: Die Versicherer zahlt bei Standardverträgen bis zu einem Jahr bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangene Miete, wenn diese nicht benutzbar sind. Der ortsübliche Mietwert wird bei selbst genutzten Objekten angerechnet.
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Wie kündige ich meinen Vertrag?
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Antwort:
Ordentliche Kündigung: Die Kündigung kann ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Schadensfallkündigung: Nachdem über die Entschädigung entschieden wurde, kann der Vertrag innerhalb eines Monats gekündigt werden. Nach einem Schaden sollte nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, sondern erst zum Ende des Versicherungsjahres. Denn der Versicherungsgesellschaft steht in jedem Fall die Prämie zu.
Vertragslangläufer: Ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres , danach zum Ende jedes weiteren Jahres, haben alle Policen, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden. Es besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist. Fünfjahres-Verträge können allerdings auch schon nach Ablaub von 3 Jahren gekündigt werden.
mycheck.de Hinweis
Der Vertrag sollte nicht nach einer Prämienerhöhung gekündigt werden, denn es handelt sich dabei um eine gleitende Neuwertversicherung.
Bei einem Eigentümerwechsel sollte eine bestehende Police nicht mit sofortiger Wirkung vom Käufer gekündigt werden, sondern erst zum Jahresende. Der Jahresbeitrag steht der Versicherung zu, auch wenn Sie vor Jahresende kündigen.
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Was deckt die Wohngebäudeversicherung alles ab?
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Antwort:
Die Absicherung der drei folgenden Hauptrisiken ist ratsam:
Feuer: Die Absicherung ist für alle Hausbesitzer ein absolutes Muss, denn das Risiko des Totalschadens ist sehr hoch. Feuerschäden können durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Folgeschäden nach Brand, Blitz und Explosion verursacht werden.
Alle Personen, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine Feuerversicherung haben, die Schutz für Rohbauten mit beinhaltet. Leitungswasser- und Sturmrisiken können nach der Fertigstellung des Hauses nachträglich mit versichert werden. So werden Risikozuschläge gespart, die sonst bei einer Feuerrohbauversicherung anfallen würden. Meist gilt der Einschluss des Rohbaus für 24 Monate. Den Versicherer muss darüber informiert werden, wenn der Bau länger dauern sollte.
Leitungswasser: Dieser Versicherungsschutz ist in Gegenden zu empfehlen, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, sanitäre Anlagen oder die Heizung angreifen. Schäden, die unmittelbar durch undichte Rohre, Schläuche oder sanitäre Anlagen verursacht werden und Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und bei Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen, sollten abgesichert werden. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsgesellschaft, dem Versicherungsnehmer, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.
Sturm und Hagel: Vor allem Eigentümer von Immobilen in Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit Hagel heimgesucht werden, profitieren von diesem Einschluss. Reguliert werden dabei folgende Schäden: direkte Sturmschäden am Gebäude (abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, zerstörte Regenrinnen), ein Baumschäden, Hagelschäden
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Welche Schäden sind nicht versichert?
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Antwort:
alle vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Schäden, Sachen, die ihrem Zweck nach bewusst Feuer bzw. Wärme ausgesetzt werden (z.B. Kaminbrand), Schäden durch Überschwemmung, Grundwasser oder Rückstau, vor Fertigstellung des Gebäudes entstandene Schäden (Rohbauschäden), Schäden, die während eines Umbaus entstanden sind und das Gebäude unbenutzbar machen, Schäden durch Erdrutsch und Erdsenkung (Diese Risiken sind jedoch als jElementarschäden versicherbar), außerhalb des Gebäudes liegende Ableitungsrohre und unter dem Haus verlaufende Rohre, Sturmschäden bei Winderstärken unter 8, Schäden durch Lawinen und Sturmflut (können im Bereich der Elementarschäden mit versichert werden), Schnee, Hagel, Schmutz oder Regen (wenn diese durch unverschlossene oder undichte Fenster eintreten), Schäden am nicht mit dem Haus verbundenen Mobiliar (Dafür zahlt die Hausratversicherung)
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