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Hallo, ich fahre seit ca.13 Jahre Unfallfrei einen Firmenwagen. Möchte jetzt einen PKW anmelden. Sind die davor erreichten Rabatte noch anrechenbar ??
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Normalerweise ist es so, dass bei Altverträgen nach 7 Jahren ungenutze Rabatte verfallen und Sie wieder von vorn anfangen. Es besteht aber die Möglichkeit bei Ihrer damaligen Gesellschaft nachzufragen, wie Sie damals eingestuft wurden. Bei der neuen Gesellschaft, wo Sie sich jetzt versichern wollen müssten Sie dann mal anfragen, ob diese alten Rabatte wieder reaktiviert werden können. Jede Versicherungsgesellschaft handhabt das leider anders. Aber bei vielen ist auch mittlerweile eine Reaktivierung möglich.
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Ich besitze einen Skoda Roomster 1.4 Kasten-/Lieferwagen der baugleich mit dem Skoda Roomster 1.4 Diesel Pkw ist aber kann es nicht in Ihr Rechner kalkulieren. Können Sie mir einen Angebot stellen da ich es ausschließlich für Privatzwecke benutze.
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Hallo Herr Morkel-Clemens,
Ihr Modell ist leider nicht in unserem Rechner vorhanden. Da es sich hier versicherungstechnisch um einen Lieferwagen handelt, kann er über Online-Tools nicht versichert werden, da diese sich ausschliesslich nur auf die Zulassung als PKW beziehen.
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Zweitwagenregelung bei der Debeka. Ich habe zwei PKW bei der selben Versicherung gemaldet. Ein PKW habe ich Abgewrackt und abgemeldet. Dieses Fahrzeug war mit SF2 Versichert. Das Neue Fahrzeug habe ich bei einer anderen Versicherung, der Directline versichert und auch SF2 angegeben. Nun flattert mir ein Schreiben der Directline ins Haus, das die Debeka der Directline SF1/2 mitgeteilt hat. So würde ich mit 125% anfangen. Ich würde einen weitaus höheren Betrag zahlen, als bei der Debeka. Kann ich aus dem Vertrag bei der Directline zurücktretten und mich wieder bei der Debeka versichern lassen? Vielen Dank Mit freundlichen Güssen
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Hallo,
da Sie den anderen Wagen bei der Directline versichert haben, gilt augenscheinlich auch nicht mehr die Zweitwagenregelung und die SF-Klasse der Debeka.
Gemäß 2 VVG §8 haben Sie nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen, nachdem Sie alle notwendigen Vertragsunterlagen erhalten haben. Wurden bereits Beiträge entrichtet, werden diese von der Versicherung erstattet. Das Schreiben zum Widerruf muss innerhalb von 2 Wochen bei Ihrer Versicherung vorliegen. Zur Wahrung der Frist genügt hier die rechtzeitige Absendung.
Bevor Sie allerdings kündigen, rufen Sie einfach mal bei der Debka an und fragen nach, warum nicht die SF2 übermittelt wurden ist. Vielleicht ist hier auch ein Fehler passiert. Dieser Tipp dient nur zur Absicherung Ihrer Interessen. Manchmal kann es nämlich passieren, dass die alte Versicherung einen Fehler macht und die Kündigung der neuen Versicherung nicht nötig ist.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie dennoch Hilfe brauchen, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen.
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ich fahre ein Hyundai XG350 L- Erstzulassung am 08.03.2005 auf mich in Florida USA ,am 23.12.2005 wurde das Fahrzeug in Neustadt /weinstr.wieder auf mich Zugelassen,weil ich die Sclüsselnummern nicht finde,wendeich mich an Sie. Bitte teilen Sie mir wenn möglich die gesuchten Nummern mit,um den KFZ.Antrag auszufüllen. Mit freunlichen Grüssen Georg Eller
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Hallo Herr Eller,
bitte nutzen Sie die "Fahrzeugsuche ohne Kfz-Schein. Dort finden Sie dann auch Ihr Fahrzeug und können so problemlos den Antrag ausfüllen.
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KFZ-Nummer GI GA285 lässt sich nicht eingeben. Es gehen nur 4 Stellen, bei GA28 bleibt es hängen. MfG
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Hallo,
bitten versuchen Sie Ihre Eingabe über die "Fahrzeugsuche ohne Kfz-Schein". So lässt sich Modell schneller ausfindig machen.
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